Psychiatrische Willenserklärungen - Patientenverfügungen
Patientenverfügungen dokumentieren seit 2009 rechtlich verbindlich den Willen von Patient*innen, um Mediziner*innen in somatischen Notfällen/bei festgelegten Ereignissen Entscheidungen im Sinne der Patient*innen zu ermöglichen bzw. diese vor nicht gewünschten Behandlungen zu schützen. Der Landesverband NRW Psychiatrieerfahrener e.V. und der Bundesverband Psychiatrieerfahrener e.V. weisen hinsichtlich des Rechts auf Selbstbestimmung schon längere Zeit auf die Notwendigkeit hin, auch für psychische Krisen den eigenen Willen möglichst rechtssicher festzuhalten. Mittlerweile werden auf einigen Plattformen Formulare und Informationen zu diesem Thema angeboten.








